Grundherrschaft Kloster Helmarshausen


Um 1200

Nach der paläographischen Datierung der dem Heberegister des Benediktinerklosters Helmarshausen zuzuordnenden Nachträge und Statuten ist mit de Dranthuson und de dranchusun von einer Ersterwähnung Drankhausens als klösterliche Villikation um 1200 auszugehen. (Hoffmann 1991, 128) Die im Nachtrag zum Heberegister geregelte Abgabenlast von fünfzig Malter Roggen und Gerste und zum Fest des heiligen Michael 3 Malter guten Käses. Und die im Statut Zum Mahl des Herren […] von Dranchusun 20 ,Heringe‘ […] zusätzlich zu erbringende Abgabe setzt um 1200 - im Vergleich mit anderen Villikationen und Gütern des Klosters - eine intakte und besonders leistungsstarke klösterliche Wirtschaftseinheit voraus, die sich bereits lange Zeit vorher zugleich auf Acker-, Weide- und Fischwirtschaft spezialisiert und sich in der klösterlichen Eigenwirtschaft etabliert hat.

1215 Juni 24

Der Ortsname dranchuson (Drankhausen) ist - auf den Tag genau - mit der Urkunde des Klosters Helmarshausen vom 24. Juni 1215 dokumentiert. Jedoch nicht Drankhausen steht im Mittelpunkt der Urkunde, sondern der vom Kloster Helmarshausen mit der Verwaltung der klösterlichen Güter in Willegassen beauftragte villicus Conradus (Konrad). Everhardus (Eberhard), ein erstmals namentlich benannter Einwohner Drankhausens, tritt lediglich als villicus der klostereigenen Villikation Drankhausen zur Unterstützung Propsts Heinrich bei der Übergabe der Güter in Willegassen und bei der Beurkundung in Helmarshausen unter den Zeugen auf.

1392 Juli 25

Der um 1350 einsetzende Wiederanstieg wirtschaftlichen und politischen Ansehens und Einflusses des Klosters Helmarshausen veranlasst Abt Hermann II. von Hardenberg (1356- 1392) zu einem Bündnis mit dem Landgrafen Heinrich II. von Hessen (1328-1377) und mit dem Mainzer Erzbischof. Zweck ist es, politisch die Stellung des Klosters abzusichern. Klare Entscheidungen darüber, wem der beiden mit Helmarshausen Verbündeten die Landeshoheit über Helmarshausen zukommt, bleiben aus. Aus den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Hessen und Mainz kann sich das Kloster nicht heraushalten. Am 11. Juni 1384 sichert der Abt zu, sich - wenn es der Mainzer Erzbischof wünsche - gegen den hessischen Landgrafen zu wenden. 1387 löst das Kloster den Mainzer Anteil an Burg und Stadt Helmarshausen aus und entzieht sich dadurch der mit Mainz eingegangen Verpflichtungen (JÜRGENSMEIER 2004). Die finanziellen Mittel für die Auslösung resultieren mitunter aus der Verpfändung klösterlichen Grundbesitzes und erklären eventuell so den Anteil Ritter Johann Schuwens an Helmarshausener Pfandgütern. In der Besitzaufstellung Johann Schuwens vom 25. Juli 1392, die neben dem Erbgut und den Schulden den Pfandbesitz, die weddeschat, umfasst, ist unter Dyd is nu de weddeschad vermerkt: An Drankchus vor Borcholte 20 mark lodiges sulvers Warberger wychte ,An Drankhausen vor Borgholz 20 Mark (Gewichtseinheit) lötiges (,gewichtig', zu ,Lot', Silbergehalt) Silber Warburger Gewicht (Währung)' (BRUNS 1980: 28 ff. - A 140). Unter Dyt es nu unse weddescad ist 1393 in der Besitzaufstellung Johann Schuwens und seiner Söhne Bartold und Johann Drankhausen ein weiteres Mal aufgeführt: Item Drankhusen 20 marck silvers Warberger wychte und wytte vamme stychte to Helmwerdeshusen ,Ebenso Drankhausen 20 Mark Silber Warburger Gewicht und Weiße (Silbergehalt) von dem Stift zu Helmarshausen' (BRUNS 1980: 30 ff. - A 141). Das Adelsgeschlecht von Schuwen ist in Borgentreich, Borgholz und Natzungen begütert und bereits im Jahre 1253 durch Abt Gottfried von Helmarshausen (1250-1254) mit vier Hufen Land zu Mettenhausen (Messenhausen, wüst, nördlich) bei Borgholz (nördlich Natingen) und drei Hufen zu Hechine (Echene, wüst, südwestlich) bei Borgentreich belehnt (BRUNS 1980: 21 - A 11). Es ist im Besitz der ihm 1291 als Paderborner Lehen übertragenen Borgholzer Burg bis zum 22. November 1397, als die Brüder Bartold und Johann de Schuwen das Burglehen und den Burgsitz mit dem Recht auf Wiederkauf an Papehanse für 100 Mark schwerer Warburger Pfennige veräußern (BRUNS 1980: 33 f. - A 147). Am 20. April 1403 verzichten „Frederik Schuwe und sein Sohn Dyderik [...] auf ihr Erbe von den verstorbenen Johann Schuwe und dessen Söhne Bertold und Johan mit Ausnahme des Lehens von Abt und Stift Helmarshausen (Helnwerdeshusen), das sie resignierten, zugunsten von Ritter Johann Westphale und dessen Bruder Henrike, Domherr zu Paderborn, und deren Vettern Henrike, Johann, Wylhelm und Lubbert, denen sie die ererbten Lehen resignieren wollen [...]"(BRUNS 1980: 35 - A 153). Nähere Informationen über eine Schuwensche Resignation, das Pfandgut Drankhausen betreffend, oder über eine Helmarshausener Auslösung des Pfandguts stehen aus. Drankhausen verbleibt im Grundbesitz des Klosters.