von Spiegelsche Lehns- und Grundherrschaft


Um 1505

Der Helmarshausener Abt Ludwig v. Manstein (1504-1515) belehnt im Jahre 1505 Erbmarschall Werner Spiegel zu Peckelsheim und seine rechten Mannleibeserben mit dem Dorf Drankhausen und aller Zubehörigkeit und Gerechtigkeit an Acker, Wiesen, Weiden, Holz, Wald, Wasser und aller Schlachtnutzung, Gericht, Diensten und Abgaben (SPIEGEL: 1958). Der Belehnung liegt ein Vergleich aus dem Jahre 1502 zugrunde, geschlossen zwischen dem Zisterzienserkloster Hardehausen - das einst im Jahre 1140 durch den Paderborner Bischof als Gegenpol zu Helmarshausen gegründet worden ist - und dem Benediktinerkloster Helmarshausen, wonach mit dem Helmarshausener Grundbesitz in Drankhausen Werner Spiegel zu Peckelsheim belehnt werden soll (PFAFF 1910/11). Für die Belehnung Werner Spiegels zu Peckelsheim spricht dann, dass sich Drankhausen, räumlich gesehen, in der Nähe von Peckelsheim und besonders von Schweckhausen befindet und zusammen mit den Spiegelschen Gütern eine Einheit bildet (Arrondierung). Als der wohl eigentliche Hintergrund für die Belehnung Werner Spiegels zu Peckelsheim mit Drankhausen lässt sich jedoch die Hessisch-Paderbornische Fehde (1464-1471) ausmachen. DECKER bezeichnet sie als „die schwerste Fehde im Diemelland während des Spätmittelalters" (DECKER 1989: 30). Besetzung und Plünderung der Stadt Helmarshausen (14. Juli 1465) durch landgräflich-hessische Truppen lösen während des Abbatiats Wilhelm IV. von Haxthausen (1463-1495) einen weitgehenden Tiefstand des Klosters aus. Bei zwei Angriffen des hessischen Landgrafen Ludwig II. auf Peckelsheim zwischen Februar und Mai 1469 fallen in der Umgebung eine Anzahl von Ortschaften wüst, wie noch eine Urkunde von 1480 bestätigt. „Hermann und Werner [teilten] die väterlichen und mütterlichen Güter unter einander. Die bei Peckelsheim liegenden Güter waren aber damals nach den schweren Kriegszeiten der Hessen- Paderbornischen Fehde arg verwüstet. So lagen z.B. die Höfe zu Imsen unbemeiert. Auch Ringelsen und Baddenhusen waren zerstört und das dazugehörige Land verwildert und großenteils zu Wald geworden. Daher machten die beiden Brüder bei der Teilung dieser Felder aus, dass jeder von dem mit Buschwerk bewachsenen Land so viel roden und urbar machen dürfe, wie er wolle und könne, und daß er dann dieses urbar gemachte Land entweder selbst bewirtschaften oder sieb Heuer und Zehnten davon geben lassen dürfe. Beide Brüder haben dann das betr. Land in Selbstbewirtschaftung genommen, und Werner hat zu diesem Zweck das Ackerhaus zu Schweckhausen gebaut und einen Vogt hineingesetzt" (SPIEGEL 1958: 232 f.). Auch Drankhausen, im Aufmarschgebiet der Truppen Ludwigs II. gelegen, ist beim Angriff auf Peckelsheim zwangsläufig als Helmarshausener Klostergut Gegenstand der Zerstörung durch Truppen Landgrafs Ludwig II. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur Drankhausens als Wirtschaftseinheit für die Versorgung des Klosters Helmarshausen erheblich zerstört worden ist. Die Ortschaft Drankhausen erholt sich ebenso wie das Kloster Helmarshausen nur bedingt. Sanierungsmaßnahmen des Klosters zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit, die unter Abt Hermann IV. von Storck vorangetrieben werden, lassen erkennen, dass sich das Kloster, seit 1479 unter dem Schutz des hessischen Landgrafen stehend, von unrentablen Gütern wie Drankhausen trennt.

1526 Juni 3

Johann Spiegel zu Peckelsheim wird Grundherr über Drankhausen. 
Als Erbmarschall ist Werner Spiegel zu Peckelsheim neben dem Kämmerer, dem Drost und dem Schenk einer der (ursprünglich) vier höchsten Hofbeamten des Fürstbistums Paderborn. Seine Zuständigkeit für die innere und äußere Sicherheit im Fürstbistum schließt den Befehl über Reitertruppen, die Bereitstellung militärischer Nutztiere, in der Regel Reitpferde, und die Hofaufsicht mit ein. Im Gegenzug ist er für seine Dienste mit Marschall-Gütern belehnt. Voraussetzung für die Übernahme eines Amtes ist die in einem öffentlichen Akt vollzogene Zusicherung der Gefolgschaft und Treue (Huldigung, Huldigungseid) gegenüber dem Fürstbischof als Landes- und Lehnsherrn. Unter den dokumentierten Marschallgütern finden sich keine Hinweise auf paderbornische Lehen in Drankhausen. Auch ein Beleg für weitere in Drankhausen vertretene Grundherren, außer eben dem Kloster Helmarshausen, ist nicht gegeben. Werner Spiegel zu Peckelsheim ist als Lehnsnehmer zu diesem Zeitpunkt also alleiniger Besitzer Drankhausener Güter. Am 6.3.1526 schließt Werner Spiegel zu Peckelsheim dann einen Vertrag mit seinem Sohn Johann, wonach er diesem seine Güter zur Verwaltung und Nutznießung übergibt und sich selbst, da er nun etwa 65 Jahre alt ist, auf das Altenteil zurückzieht, sich aber für besonders wichtige Vereinbarungen, insbesondere bei Veräußerung und Erwerbung von Grundstücken, die Genehmigung vorbehält. Der Übergabevertrag ist von den Räten Bischof Erichs von Paderborn errichtet worden (SPIEGEL 1958).

1538 April 2

Drankhausen geht unbelehnt in den Grundbesitz der Spiegelschen Linie zu Peckelsheim über. Aus dem Jahr 1538 ist eine letzte gerichtliche Handlung des Helmarshausener Klosters überliefert. Es soll der Versuch unternommen werden, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klosters neu zu ordnen. Vor dem Lehngericht, das Abt Georg v. Mahrenholz zum 2.4.1538 beruft, um der eingerissenen Unordnung und damit der Auflösung des Klosters entgegenzusteuern, erscheinen viele Lehnsleute überhaupt nicht. Johann Spiegel zu Peckelsheim, der auf die Belehnung mit Drankhausen Anspruch hat, und Christoph von Pappenheim erklären, sie würden ihre Lehen beim Landgrafen in Kassel vermuten. Dem Umstand der fehlenden Nachweisbarkeit verdankt es Johann Spiegel, dass das klösterliche Lehen Drankhausen als volles Eigentum (Allod) in seinen Grundbesitz übergeht. Am 2. November 1540 übernimmt Landgraf Philipp I. von Hessen im Rahmen eines mit dem Fürstbistum Paderborn geführten Vergleichs pfandweise das Kloster Helmarshausen, den Anteil des Klosters an der Stadt Helmarshausen und der Krukenburg sowie alle noch ,belegbaren' Klostergüter. Nicht darunter ist das Klostergut Drankhausen. 1597 gibt das Fürstbistum Paderborn seine Helmarshausener Rechte auf und überlässt sie dem Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel. 1617 sind nach Zahlung des Restbetrags sowohl das Kloster nebst Gütern als auch die Stadtanteile und die Krukenburg endgültig im hessischen Besitz.

1577 August 19

Drankhausen wird im Jahre 1577 durch Losentscheid unter zwei Spiegelschen Grundherren aufgeteilt.
Johann VIII. Spiegel zu Peckelsheim, geboren um 1490, tritt 1526 das väterliche Erbe an und um 1530 auch das seines verstorbenen Vetters Todrang Spiegel. Das Erbmarschallamt und die mit dem Amt verbundenen Marschallgüter gehen nach dem Tod des Vaters (1533/34) auf ihn über. Hessische und paderbornische Lehen ergänzen den unter ihm vereinigten Gesamtbesitz der Peckelsheimer Linie, zu dem außerdem ererbte Osnabrücker, Ravensberger, Rietberger und Bielefelder Besitzungen der Familie Todrang zählen.
1559 stirbt Johann VIII. Spiegel zu Peckelsheim. Er hinterlässt vier Töchter und sechs Söhne aus seiner zweiten Ehe, 1529 mit Goeda Spiegel zum Desenberg (*1508) geschlossen. Die erste,1515 geschlossene Ehe mit Elisabeth von Trott (+1525) ist kinderlos gewesen.
Am 19.8.1577 - 18 Jahre nach dem Tod des Vaters - schließen die Söhne Georg VI., Werner III., Raban und Davidt einen Erbteilungsvertrag. In der Verteilung des Erbes sind die Töchter, mit einer Mitgift abgefunden worden, und die Söhne Simon II. und Johann IX., die sich nur bis ca. 1568 nachweisen lassen, nicht berücksichtigt. Georg, bereits als kaum 15-Jähriger am 25.5.1545 vom Paderborner Domkapitel zum Domherrn gewählt und mit der Dompräbende ausgestattet, verzichtet auf den vierten Teil der Güter, behält sich, abgesehen von weiteren Rechten, aber den Nießbrauch an den Besitzungen in den Grafschaften Ravensberg und Rietberg und im Stift Osnabrück vor. Die übrigen Güter werden mit Ausnahme der Waldungen, die gemeinschaftlicher Besitz bleiben, in drei annähernd gleichwertige Teile aufgeteilt und unter den Brüdern am Tag des Vertragsabschlusses verlost: Werner erhält die in den Fluren Borlinghausen, Ikenhausen und Holtheim liegenden Güter und den Teich in Drankhausen, Raban die in den Fluren Schweckhausen, Willegassen und Drankhausen gelegenen (ohne den Teich) und Davidt die zu Peckelsheim und (dem Dorf) Helmern gehörigen Höfe, Dienste, Zehnte, Frucht- und Geldzinsen, Jagd und Fischerei, Hude und Waldungen sind Gegenstand weiterer Vereinbarungen.
Vertraglich geregelt wird zudem die Durchführung der Hofgerichte, der unteren Gerichtsbarkeit. Die Gerichte für die Spiegelschen Untertanen werden jährlich zuerst in Borlinghausen, dann in Schweckhausen und im dritten Jahr in Helmern abgehalten werden. Brüchten von Untertanen der Spiegel sollen an die jeweiligen Herren gezahlt werden, es sei denn, es wären Entschädigungen. Die Gerichte sollen im Namen aller Herren Spiegel gehalten und von allen Untertanen besucht werden (SPIEGEL 1958: 329 Helmern).

Neben der Enge im gemeinsamen Peckelsheimer Haushalt bedingen Repräsentationsansprüche den Bau fester Häuser (Schlösser). Werner Spiegel, seit 1572 verheiratet, errichtet in Borlinghausen ein Schloss, 1587 fertiggestellt. Raban Spiegel, Heirat am 29.04.1577, bezieht 1584 den von ihm 1581 begonnen Schlossbau (Hauptgebäude) in Schweckhausen. Davidt Spiegel, weiterhin in Peckelsheim wohnend, heiratet 1582.

Abbildung Fotografische Montage: freigestelltes Relief der eingemauerten Gruftplatte an der inneren Westwand des Schiffes der katholischen Kirche „Mariä Himmelfahrt" zu Peckelsheim, Höhe 2,00 m, Breite 1,02 m. Umschrift ANNO 1559 DEN 12 IVNII. IST GESTORBEN DER EDEL.ERNVEST JOHANN SPEIGEL ERBMARS.

Zur Unterscheidung wird nach der Erbteilung dem Spiegelschen (Stamm-)Namen der (Orts-)Name des jeweiligen Sitzes hinzugefügt: Werner Spiegel zu Peckelsheim auf Borlinghausen, Raban Spiegel zu Peckelsheim auf Schweckhausen und Werner Spiegel zu Peckelsheim und Helmern.
Die Wappen der sich aufteilenden Spiegelschen Linien sind identisch.

1587 Juni 3

Am 3. Juni 1587 nehmen Werner, Raban und Davidt Spiegel die noch seit 1577 ausstehende Teilung der Waldungen und Hölzer vor, die sämtlich um Borlinghausen, Ikenhausen, Helmern, Schweckhausen, Willegassen und Drankhausen liegen. Die bis dato gemeinschaftlich genutzten Waldungen erfordern, hervorgerufen durch jeweils lokal bedingte Nutzungsgepflogenheiten (Hude, Nutzungsfläche), eine vertragliche Regelung. Die endgültige Umsetzung des Vertrags zieht sich hin bis zum 5.3.1593. Raban Spiegel erhält den Fahelebruck [Fahlenbruch] „biß vor der Natzunger erben pletze genant und an die Dranckhausische schnadt sonderlich den orth Schräder Joistes landt stoßendt”, den er ganz allein nutzen soll. „Der Dranckhaußer marcktegeholtze zwischen dem siecke odder bache, von der erben pletze schießendt, und dem Dranckhaußer felde gelegen, welches ein außgespitzete gehere ist, darzu der Haßel, der Koningswinckel, zwischen dem Wilgodeßer felde und der erben schnadt gelegen bis auf den sieck vor Ebertt Goßeln wese nach Natzungen lauffendt, solche drei orttere sollen zu dem gantzen Badenhaußer holtze gerechnet werden, wobei Raban Spiegel [...] auf Schweckhausen der kleinere und Davidt Spiegel [...] zu Peckelsheim der größere Teil des Baddenhauser Holzes vertraglich zugewiesen wird (SPIEGEL 1958). Raban Spiegels Hirten und die Dörfer sollen zur Hude das Baddenhauser Holz und den Fahlenbruch - im Gegensatz zum Vertrag von 1577 - uneingeschränkt nutzen. Die Regelung verdeutlicht, dass die Drankhausener Gemarkung nicht ausreichend für die Versorgung des Tierbestands ist.